Die Zielsetzung des Weiterbildungsganges ist die Qualifizierung der Absolvent*innen zu fachlich und zwischenmenschlich kompetenten Psychotherapeut*innen sowie ihre Befähigung zur eigenverantwortlichen Berufsausübung.

Sie erwerben hierzu Fähigkeiten und Fertigkeiten im intrapsychischen, interpersonellen und fachlichen Bereich. Insbesondere haben sie ein Bewusstsein für ihre eigene - auch berufliche - Identität.

Sie sind in der Lage, ihre eigenen Emotionen wahrzunehmen und im beruflichen Kontext für den therapeutischen Prozess nutzbar zu machen.

Sie sind sich ihrer eigenen Werte und Verhaltensstandards bewusst und können sie mit den berufsethischen Anforderungen in Übereinstimmung bringen.

Sie sind in der Lage, mit Patientinnen und Patienten ungeachtet ihrer Herkunft und Probleme eine therapeutische Allianz herzustellen.

Sie haben die Fertigkeit, mit Patient*innen - auch solchen mit dualem Behandlungsauftrag - ein therapeutisches Bündnis zu etablieren.

Sie verfügen über die fachliche Kompetenz, Leidenszustände, Beschwerden und interpersonelle Schwierigkeiten in behandelbare Problemstellungen zu transformieren.

Sie sind in der Lage, leitliniengerechtes therapeutisches Handeln an die individuelle Problemstellung des Patienten resp. der Patientin zu adaptieren.

Sie verfügen über die Fähigkeit zur Zusammenarbeit in interdisziplinärem und multiprofessionellem Kontext.

Sie sind in der Lage, innerhalb der je geltenden Rahmenbedingungen die Balance zu finden zwischen der Gewährleistung der Schweigepflicht und einer patientendienlichen Information zu Handen der relevanten Mitbeteiligten - gerade auch im Falle von dualen Behandlungsaufträgen.

Die Grundprinzipien der Weiterbildung umfassen als zentrale Grösse die Bildung einer Allianz mit den Weiterbildungsteilnehmenden, um die vorgenannten Ziele erreichen zu können. Als Ausdruck dieser Allianz ist das Prinzip einer Kommunikation auf Augenhöhe wegleitend - ohne dabei das Bewusstsein für die unterschiedlichen Rollen zu verlieren. Der Weiterbildung kommt so auch eine Modellfunktion für das Handeln der Absolvent*innen zu, indem diese befähigt werden sollen, im Bewusstsein der unterschiedlichen Rollen mit ihren Patient*innen eine Allianz eingehen zu können.

Die Weiterbildung fördert die Fähigkeit zum Perspektivenabgleich und zur je anderen Perspektivenübernahme, indem sie eine regelmässige Evaluation lebt und so den unterschiedlichen Funktionsträger*innen ermöglicht, einen Beitrag zu einer lernenden Institution zu leisten.

Sie respektiert die geltenden Werte und Normen und hilft den Weiterbildungsabsolvent*innen, einen dialektischen Umgang zwischen äusseren Anforderungen und inneren lebensgeschichtlich bedingten Prägungen zu finden.Die Weiterbildung hat als zentrales Prinzip die Orientierung an evidenzbasierten Erkenntnissen und nutzt sie für die Förderung von Wissens- und Handlungskompetenz der Absolvent*innen.

Der Aufbau ist so gestaltet, dass den Weiterbildungsteilnehmenden im Verlaufe der curriculären Weiterbildung relevante Erkenntnisse der Klinischen Psychologie und Psychotherapie sowie der Psychiatrie und auch der Nachbardisziplinen Psychopathologie und Psychophysiologie vermittelt. Eine spezifische Charakteristik des Studienganges ist die grosse Anzahl an Supervisor*innen und Selbsterfahrungstherapeut*innen, die sowohl die Weiterzubildenden als auch die Leitung der Weiterbildung unterstützen. Den Supervisor*innen kommt eine zentrale Funktion beim Transfer der Wissensinhalte in die Praxis zu und sie haben eine wichtige Rolle für die Herausbildung der Sozialkompetenz. 

Für das Selbstverständnis der Weiterbildung ist dabei wichtig, dass die vermittelten Wissensinhalte und Fertigkeiten wissenschaftlich evidenzbasiert sind.

Die Ausrichtung der Weiterbildung orientiert sich am lerntheoretischen Paradigma und integriert dort vor allem die neueren Erkenntnisse der Verhaltenstherapie und der kognitiven Verhaltenstherapie. Die zentralen Elemente der kognitiven Verhaltenstherapie sind Grundannahmen darüber, wie der Mensch zu der Persönlichkeit gelangt, die ihn am Schluss auszeichnet, wie er zu Krankheiten gelangt, unter denen er leidet resp. wie Krankheiten, die ein gewisses Mass von Determiniertheit aufweisen, im Speziellen ausgestaltet sind und wie sie behandelt werden können. Die dritte Welle der Verhaltenstherapie ist zur Zeit in empirischer Überprüfung. Auf der Basis der Evidenzbasierung, auch im Sinne einer differenziellen Wirksamkeit analog Phase-II-Studien, werden auch z.B. Anteile der )  vermittelt. Auch für die neueren Element der Verhaltenstherapie gilt das Selbstverständnis resp. besteht der Anspruch, Aussagen über Wirksamkeit und Wirkungsweise basierend auf möglichst eindeutigen empirischen und intersubjektivierbaren Analysen zu machen.

Begründet ist diese Schwerpunktsetzung dadurch, dass die Verhaltenstherapie und die kognitive Verhaltenstherapie empirisch abgesichert sind und vielfältige Studien deren Wirksamkeit in Bezug auf verschiedene Störungsbilder ausgewiesen ist. Die Wirksamkeitsstudien verhaltenstherapeutischer Vorgehensweise umfassen dabei alle relevanten psychischen Störungen und bilden die Schnittstelle zwischen ätiologiebezogener Forschung und Interventionsforschung hervorragend ab. Dadurch, dass das verhaltenstheoretische Modell zwischen vulnerabilisierenden, auslösenden und aufrechterhaltenden Faktoren unterscheidet, ist das verhaltenstheoretische Paradigma besonders geeignet, psychische Störungen, auf wissenschaftlich fundierter Basis lösungsorientiert zu behandeln. Dieses Vorgehen eignet sich in besonderem Masse, um aufrechterhaltende Faktoren, die ätiologieunabhängig für das Weiterbestehen der Störung bedeutsam sind, zu korrigieren, allenfalls aufzulösen. Dabei wurden kultur- und geschlechtsspezifische Faktoren berücksichtigt.

Wichtig für das Selbstverständnis der Weiterbildung ist auch die Berücksichtigung der wichtigsten Erkenntnisse der anderen Therapiemodelle. Die Weiterbildung vermittelt so auch einen Überblick über die bedeutsamen anderen psychotherapeutischen Richtungen, um den Teilnehmenden eine ganzheitliche Sicht auf psychotherapeutische Behandlungsmöglichkeiten zu geben. Somit erlangen die Teilnehmer*innen die Befähigung, mit den Krankheitssymptomen und den Bedürfnissen der Patient*innen einen fachlich korrekten Umgang mit den Zielen Heilung, Linderung und Begleitung führen zu können. 

Ein weiterer Aspekt des Selbstverständnisses der Weiterbildung ist, dass die Weiterbildner durchwegs auch praktisch tätig sind und von den Lebensläufen her einen Querschnitt durch die Versorgungslandschaft bieten. Tätigkeit in Praxen, Leitung von Ambulanzen, Mitglied von Klinikleitungen, Leitende Funktionen in Universitätsspitälern sind Ausgangspunkt für die Vermittlung der theoretischen und praktischen Inhalte. Diese Zusammensetzung ermöglicht es, den Weiterbildungsteilnehmenden den Transfer der theoretischen Inhalte in die Praxis zu erleichtern und auch bei ganz alltäglichen Problemen des Arbeitslebens beratend zur Seite zu stehen. Zu diesem Zweck hat die Weiterbildung auch ein Mentorsystem eingeführt, das über die Vermittlung von Wissensinhalten hinaus die Möglichkeit gibt, praktische Probleme anzusprechen.

Das Etablieren zweier spezifischer Kommissionen stellt einen weiteren Aspekt des sich an qualitativen Standards orientierenden Selbstverständnisses der Weiterbildung dar:

Die Rekurskommission hat die Aufgabe, Rekurse, die gegen Entscheide der Weiterbildungsverantwortlichen eingereicht werden, zu prüfen und zu beurteilen. Die Rekurskommission setzt sich zusammen aus Vertretern der Weiterbildungsteilnehmenden, wobei mit Vorteil auch Kolleg*innen Einsitz nehmen, welche die Weiterbildung bereits abgeschlossen haben. Die Rekurskommission wird ergänzt durch je eine Person aus der Leitung, der Geschäftsstelle und der Weiterbildner*innen.

Die Qualitäts- und Programmkommission hat die Funktion, die Qualität des Weiterbildungsganges zu fördern und das Programm hinsichtlich seiner Qualität und Aktualität zu sichten und Änderungen und Anpassungen anzustossen. Ausserdem hat die Kommission die Funktion, die Dossiers von Institutionen, die als Weiterbildungsstätte anerkannt werden wollen, zu prüfen. Ebenso prüft sie die Dossiers von Supervisor*innen, Selbsterfahrungstherapeut*innen, die auf die Liste der anerkannten Selbsterfahrungstherapeut*innen und Supervisor*innen aufgenommen werden möchten. Die Qualitäts- und Programmkommission setzt sich zusammen Vertretern jeder Weiterbildungskohorte, ggf. Alumni sowie Vertreter*innen der Geschäftsstelle, Weiterbildern*innen sowie der Leitung.

Zudem ist es selbstverständlich, dass die Leitungspersonen, Dozierenden und Teilnehmenden sich verpflichten, die Standesordnung zu respektieren und ihr Verhalten nach den ethischen Richtlinien von FSP resp. FMH ausrichten und diese als verbindlich akzeptieren.

Das zentrale Ziel der Weiterbildung ist die Befähigung der Teilnehmenden, Menschen mit psychischen Störungen im Rahmen von Prävention, Therapie und Rehabilitation angemessen psychotherapeutisch zu behandeln, wobei das Vorgehen dem aktuellen Kenntnisstand der Forschung in Klinischer Psychologie und Psychotherapie entsprechen soll.

Eine weitere Zielsetzung ist, die Weiterbildungsteilnehmenden speziell zu befähigen, die lebensgeschichtlichen Aspekte, welche die konkrete Situation der Patient*innen prägen, in die individuell angepasste Therapieplanung miteinzubeziehen. Sie sind ausserdem in der Lage, eine Behandlungsplanung vorzunehmen, die Behandlung angemessen durchzuführen und schliesslich auch auf ihre Wirksamkeit hin zu evaluieren.

Die Weiterbildungsteilnehmenden haben Einblick in das Versorgungssystem und sind in der Lage, zwischen Krankheiten und Krankheitssymptomen einerseits, schwierigen Lebensumständen und Lebenskrisen andererseits zu unterscheiden. Im Weiteren sind sie in der Lage, die psychotherapeutische Tätigkeit adäquat zu dokumentieren und Fallberichte (z.B. für praktisch arbeitende Kolleg*innen, Kostenträger, Ausbildungsinstitute) zu verfassen. Sie werden ausserdem mit der gesellschaftlichen Verantwortung, die sie in ihrer Funktion haben, vertraut gemacht und zum Diskurs zwischen Schweigepflicht und Vertrauensverhältnis einerseits und öffentlichem Interesse andererseits befähigt.