Was kostet die Weiterbildung?

Eine detaillierte Auflistung finden Sie hier:
Eidgenössisch anerkannter Psychotherapeut*innen https://www.psp-basel.ch/index.php/studiengaenge/erwachsene-eidg-pt
Geschätzte Gesamtkosten der Weiterbildung: CHF 39'550.- 

Die Semestergebühren, für die von der PSP organisierten Elementen (also exkl. Einzel-Selbsterfahrung und -Supervision) sind CHF 3'350.00 pro Semester. In Ausnahmefällen können monatliche Ratenzahlungen vereinbart werden.


Wie lange dauert die Weiterbildung?
 

Die Weiterbildung dauert mindestens vier und maximal sechs Jahre. Durchschnittlich finden monatlich zwei Blöcke von zwei Tagen, in der Regel freitags und samstags statt. Der Studienort ist mehrheitlich in Basel, je nach Anwendungsbereich unterschiedlich.


Kann ich die Weiterbildung unterbrechen?
 

Nach Rücksprache mit der Geschäftsstelle kann die Weiterbildung auch pausiert werden. Die Weiterbildung kann maximal 6 Jahre (12 Semester) dauern. Wer innerhalb dieses Zeitraumes die Weiterbildung nicht abgeschlossen hat, kann einen schriftlich begründeten Antrag auf Verlängerung der Weiterbildung an die Studienleitung stellen. Dieser Antrag ist mit Folgekosten verbunden.


Ab wann kann ich Leistungen (externe Workshops, Supervision, Selbsterfahrung, Klinische Praxis etc.) anrechnen lassen?

Sie können Weiterbildungselemente, welche Sie vor dem Ausbildungsbeginn der PSP besucht haben, anrechnen lassen. Jedoch können nur Leistungen nach der Vertragsunterzeichnung, bis 6 Monate vor Weiterbildungsbeginn angerechnet werden und auch nur, falls Sie zu diesem Zeitpunkt bereits einen Hochschulabschluss (Universität oder Fachhochschule) auf Masterstufe in Psychologie besessen haben.  

Beispiel: Wenn der Weiterbildungsstart im August ist, können Leistungen ab Februar desselben Jahres angerechnet werden, falls Sie bereits zu dieser Zeit den Vertrag der PSP unterzeichnet und einen Masterabschluss besessen haben.


Welchen Abschluss erhalte ich?
 

Die erfolgreiche Absolvierung der akkreditierten Weiterbildung führt gemäss Psychologieberufegesetz (PsyG) zum Titel „Eidgenössisch anerkannte*r Psychotherapeut*in“. Der Titel wird mit einer Urkunde vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) verliehen.


Was sind Fallstunden?

Fallstunden sind die Anzahl Stunden, die in der Supervision besprochen wurden. Diese beinhalten bereits vergangene Stunden (Bericht über den Fall, was bisher gelaufen ist), sowie vorbesprochene Stunden (weiteres Vorgehen, das in der Supervision besprochen wurde). Fallstunden werden nur für eigene Fälle vergeben (für das aktive Mitdenken von KollegInnen werden keine Fallstunden vergeben). Das Limit wird festgelegt auf 15 Stunden pro Fallvorstellung. Nur in begründeten Fällen können diese Stunden überschritten werden. Fallstunden können durch die Gruppensupervision und die Einzelsupervision gesammelt werden.