Was ist der Unterschied zwischen dem eidgenössischen Fachtitel und dem MAS?

Sowohl für den MAS als auch den eidg. Fachtitel muss man die verlangten Stunden im Bereich Wissen und Können (Workshops) und die Klinischen Trainings absolvieren. Für den eidg. Titel muss man jedoch zusätzlich eine gewisse Anzahl Stunden von Selbsterfahrung, Supervision, Klinischer Praxistätigkeit und Fallarbeit unter Supervision vorweisen können. Um den MAS zu erhalten ist dies nicht notwendig, jedoch muss eine Masterarbeit verfasst werden. Sie können also beide Abschlüsse gleichzeitig oder jeden separat machen. Wenn Sie zusätzlich den Masterabschluss erwerben möchten ist dies mit einem Zusatzaufwand von 500.- für die Prüfung und die Masterarbeit verbunden.

Der MAS ist auslaufend und kann nur noch bis einschliesslich Kurs P.19 erworben werden.


Für was brauche ich welchen Abschluss?

Der MAS ist ein universitärer Abschluss und somit Nachweis für eine akademische Ausbildung. Dieser Abschluss befähigt Sie jedoch nicht, als PsychotherapeutIn tätig zu sein.

Der eidg. Fachtitel ist notwendig, um als PsychotherapeutIn zu arbeiten und eine Praxisbewilligung zu erhalten. Dieser wird vom Bundesamt für Gesundheit verliehen.


Wieso muss neu eine Masterarbeit geschrieben werden, um den MAS-Titel zu erhalten?

Dies ist eine neue Vorgabe der Universität Basel.


Wie sieht der Umfang der Masterarbeit aus?

Um den Aufwand möglichst gering zu halten, kann der 10. Fallbericht als Masterarbeit gelten. Dafür muss der Fallbericht jedoch den Kriterien einer Wissenschaftlichen Arbeit entsprechen (Formal, Layout etc.) und mindestens 20 wissenschaftliche Literaturangaben miteinbeziehen.