Dabei ist zu gewährleisten, dass die Teilnehmenden die notwendige breite klinische und psychotherapeutische Erfahrung mit Patient*innen mit verschiedenen Krankheits- und Störungsbildern erwerben. Es ist sicherzustellen, dass die Praxiserfahrung in geeigneten Einrichtungen der psychosozialen bzw. der psychotherapeutisch-psychiatrischen Versorgung erworben wird (vgl. Art. 3.7.a, PsyG).