Die Postgradualen Studiengänge in Psychotherapie (PSP) sind durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) erneut ordentlich akkreditiert worden. Die Akkreditierung ohne Auflage wurde von Bundesrat Alain Berset bestätigt, hat eine Gültigkeit von sieben Jahren und läuft bis ins Jahr 2029. Brief zur Re-Akkreditierung
Die PSP bedanken sich ganz herzlich bei allen Personen, die an der erfolgreichen Re-Akkreditierung durch das BAG mitgewirkt haben!
Die neuerliche Akkreditierung erfolgt gemäss Art. 11 ff. des Bundesgesetzes über die Psychologieberufe (PsyG) und berechtigt nach Absolvierung der PSP zur Führung der Berufsbezeichnung «eidgenössisch anerkannte*r Psychotherapeut*in» gemäss Art. 6 der Verordnung über die Psychologieberufe (PsyV).
Den Verfahrensbericht der Schweizerischen Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung AAQ mit weiteren Informationen zur Akkreditierung der PSP finden Sie unter https://aaq.ch/verfahrensberichte/.